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Hundesitter Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kleingewerbe oder Gewerbe? Was das Gewerbeamt, Finanzamt und die Berufshaftpflicht von dir wissen wollen.

8 Min. Lesezeit · Aktualisiert Juli 2026

"Reicht es nicht, wenn ich das erstmal nebenbei mache?" Diese Frage stellen sich viele angehende Hundesitter:innen – und die Antwort ist meistens: nein. Sobald du regelmäßig gegen Bezahlung Hunde betreust, giltst du steuer- und gewerberechtlich als Unternehmer:in. Dieser Guide erklärt, was das konkret bedeutet und welche Schritte du gehen musst.

Brauche ich als Hundesitter wirklich ein Gewerbe?

Ja – mit sehr wenigen Ausnahmen. Nach § 14 der Gewerbeordnung musst du ein Gewerbe anmelden, sobald deine Tätigkeit selbstständig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Das gilt unabhängig davon, ob Hundesitting deine Haupt- oder Nebentätigkeit ist und unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Ein gelegentliches Gassigehen für die Nachbarin gegen ein kleines Dankeschön fällt in der Regel nicht darunter – sobald du aber gezielt Kund:innen akquirierst und regelmäßig Aufträge übernimmst, bist du gewerberechtlich in der Pflicht.

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung

1. Gewerbeamt aufsuchen

Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde – viele Ämter bieten die Anmeldung mittlerweile auch online an. Du brauchst deinen Personalausweis oder Reisepass und musst ein kurzes Formular mit Angaben zu deiner Tätigkeit ausfüllen (Stichwort: "Betreuung und Ausführen von Hunden" bzw. "Tierbetreuung").

2. Gebühr bezahlen

Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune meist zwischen 20 und 60 Euro. Direkt im Anschluss erhältst du deinen Gewerbeschein.

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Das Finanzamt wird automatisch über deine Gewerbeanmeldung informiert und schickt dir den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu – mittlerweile meist digital über ELSTER. Hier gibst du unter anderem an, mit welchem Gewinn du im ersten und zweiten Jahr rechnest und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

4. Kleinunternehmerregelung prüfen

Liegt dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 25.000 Euro (Stand 2026) und im Vorjahr unter dem jeweils gültigen Schwellenwert, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen. Das bedeutet: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben – für die meisten nebenberuflichen und viele hauptberuflichen Hundesitter:innen zu Beginn eine spürbare administrative Erleichterung.

Muss ich Mitglied der IHK werden?

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied der für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Kleingewerbetreibende mit niedrigem Gewinn sind von den IHK-Beiträgen häufig befreit oder zahlen nur einen Grundbeitrag – die genauen Freigrenzen variieren je nach Kammer und werden jährlich angepasst.

Versicherung: Der oft unterschätzte Punkt

Neben der Gewerbeanmeldung solltest du dich um eine Betriebshaftpflichtversicherung kümmern, bevor du den ersten Hund übernimmst. Sie deckt Schäden ab, die ein betreuter Hund während deiner Obhut verursacht – etwa wenn er einen Radfahrer umstößt oder ein fremdes Auto beschädigt. Deine private Haftpflichtversicherung reicht dafür in der Regel nicht aus, da sie gewerbliche Tätigkeiten meist ausschließt. Je nach Anbieter und Absicherungsumfang bewegen sich die Beiträge für Hundesitter:innen im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr.

Steuern als Hundesitter:in

  • Einkommensteuer: Dein Gewinn aus dem Gewerbe wird zu deinem übrigen Einkommen addiert und entsprechend versteuert.
  • Gewerbesteuer: Fällt erst an, wenn dein jährlicher Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt – für die meisten Solo-Hundesitter:innen zunächst kein Thema.
  • Umsatzsteuer: Nur relevant, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Als Kleingewerbetreibende:r reicht in der Regel diese vereinfachte Gewinnermittlung anstelle einer doppelten Buchführung.

Führe von Anfang an ordentlich Buch über Einnahmen und Ausgaben – dazu gehören auch Belege für Fahrtkosten, Hundeleinen, Werbematerial oder Software. Sauber dokumentierte, direkt aus getrackten Walks erstellte Rechnungen erleichtern dir am Jahresende die Steuererklärung enorm.

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Checkliste: Gewerbeanmeldung als Hundesitter:in

  • Personalausweis bereithalten
  • Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden (online oder vor Ort)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen (meist über ELSTER)
  • Entscheiden: Kleinunternehmerregelung ja oder nein
  • Betriebshaftpflichtversicherung abschließen
  • System für Buchhaltung und Rechnungsstellung einrichten

Fazit

Die Gewerbeanmeldung für Hundesitter:innen ist unkompliziert und in der Regel innerhalb weniger Tage erledigt. Der eigentliche Aufwand steckt danach in der laufenden Organisation: Belege sammeln, Rechnungen schreiben, Steuererklärung vorbereiten. Wer das von Anfang an digital und strukturiert angeht, spart sich am Jahresende viel Stress.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung zu deiner individuellen Situation wende dich an eine Steuerberatung oder dein zuständiges Finanzamt.

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